Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Ein Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder Vereinbarung in Textform zustande. Ergibt sich nicht aus abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine mit dem Kunden eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von zwei Wochen vor Vertragsende schriftlich oder in Textform gekündigt hat.

  2. Der Kunde ist nicht berechtigt für das Vertragsobjekt während der Laufzeit des Maklervertrags mit uns, andere Makler oder sonstige Dritte mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten zu beauftragen.

  3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf Grundlage der von uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

  4. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Miet-, Pacht- oder ähnlicher Nutzungsvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch dem Grund nach nicht, sofern nicht ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von §653 Abs. 2 BGB als geschuldet.

  5. Soweit keine Interessenkollision oder ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

  6. Unsere Vermarktungsunterlagen, insbesondere Objektexposés und virtuelle 3D Rundgänge, die von uns erteilten Objekt-/Vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen und Dokumenten vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadenersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten ein Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.

  7. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann und zu welchem Entgelt und mit welchen Bedingungen der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

  8. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderung des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

  9. Odenwald Immobilien Jonas Backfisch prüft keine steuerlichen Fragen und berät nicht über steuerliche Folgen im Zusammenhang mit dem sich anbahnenden oder vermittelten/nachgewiesenen Geschäft.